Antragspaket Kinderrehabilitation (nichtversicherte Angehörige und Empfänger von Hinterbliebenenrente)
Dieses Paket enthält alle gegebenenfalls notwendigen Formulare für eine Kinderrehabilitation. Für Ihr Kind kann eine Kinderrehabilitation erbracht werden, wenn hierdurch voraussichtlich eine erhebliche Gefährdung der Gesundheit beseitigt oder eine beeinträchtigte Gesundheit wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann und dies Einfluss auf die spätere Erwerbsfähigkeit haben kann. Versicherungsrechtlich genügt es, wenn ein Elternteil
- die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt oder
- 6 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit in den letzten 2 Jahren vor Antragstellung hat oder
- bereits eine Rente von der Deutschen Rentenversicherung Bund bezieht oder
- wenn das Kind selbst eine Waisenrente bezieht
Stand: 07.04.2010
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Deutsche Rentenversicherung Bund
26.08.2010