Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP)
- Verfahrensgrundlagen und Verfahrensinhalte
- Wer ist am Projekt beteiligt?
- Besteht eine Teilnahmeverpflichtung zur euBP?
- Ersetzt die euBP die Prüfung vor Ort?
- Wie sieht das technische Verfahren aus?
- Sind die Daten der Arbeitgeber vor dem Zugriff Dritter sicher?
- Was passiert mit den Daten der Arbeitgeber nach der BP?
- Ist eine monatliche oder andere regelmäßige Datenmeldung durch die Arbeitgeber vorgesehen?
- Welche Vor- und Nachteile ergeben sich für den Arbeitgeber?
- Wer trägt die Kosten für die Anpassung der Abrechnungssoftware?
- Wann wird die euBP in der Praxis starten?
Verfahrensgrundlagen und Verfahrensinhalte
Nach dem Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze wird mit Wirkung vom 1. Januar 2012 in der Sozialversicherung die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) eingeführt. Das Verfahren sieht die Annahme der zur Durchführung einer Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV notwendigen Arbeitgeberdaten im elektronischen Verfahren vor.
Die Einzelheiten des Verfahrens werden entsprechend § 28p Abs. 6a SGB IV i.d.F. des Entwurfes eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze in "Grundsätzen für die Übermittlung der Daten für die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung" der Deutschen Rentenversicherung Bund geregelt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat diese Grundsätze nach Anhörung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände am 30.11.2011 genehmigt.
Nachfolgende Dateien bieten wir Ihnen am Ende der Seite zum Download an:
- Grundsätze für die Übermittlung der Daten für die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung
- Datensätze und - bausteine im euBP-Verfahren - Entgeltbuchhaltung -
- Datensätze und - bausteine im euBP-Verfahren - Finanzbuchhaltung -
- Mindestumfang Buchungen der Finanzbuchhaltung
Die Übersendung der Daten wird dem Arbeitgeber medienbruchfrei im online-Verfahren unter Nutzung des eXTra-Verfahrens (einheitliches XML-basiertes Transportverfahren) ermöglicht, das bereits in weiteren Verfahren innerhalb der Sozialversicherung (z. B. Sofortmeldung) verwendet wird.
In der Folge sollen die Daten des Arbeitgebers durch den Betriebsprüfer mittels einer Auswertungssoftware analysiert sowie auf Plausibilität und Richtigkeit der Beitragsbe- und -abrechnung überprüft werden. Die Ergebnisse der Auswertungen werden durch den Prüfer gemeinsam mit dem Arbeitgeber bzw. Steuerberater besprochen.
Wer ist am Projekt beteiligt?
Zur Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten wurden die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) wie auch die Arbeitsgemeinschaft der Personalabrechnungssoftwareersteller (ArGe PERSER) frühzeitig in die Planungen einbezogen.
Besteht eine Teilnahmeverpflichtung zur euBP?
Das Verfahren euBP wird dem Arbeitgeber optional angeboten.
Sofern Arbeitgeber daran teilnehmen, können die Rentenversicherungsträger verlangen, dass die Übermittlung der erforderlichen Daten zum Zweck der Betriebsprüfung in einer einheitlich vorgegebenen Struktur erfolgt.
Ersetzt die euBP die Prüfung vor Ort?
Grundsätzlich nicht. Sofern der Arbeitgeber an der euBP teilnimmt und diese mit den gelieferten Daten abgeschlossen werden kann, entfällt allerdings eine weitere Einsichtnahme der Unterlagen vor Ort.
Wie sieht das technische Verfahren aus?
Dieses Verfahren sieht ausschließlich die Annahme der prüfrelevanten Arbeitgeberdaten im Rahmen eines Online-Verfahrens vor. Der Absender erhält eine elektronische Annahmequittung.
Eine Annahme von Datenträgern der jeweiligen Softwarehersteller ist nicht möglich (geschlossenes Verfahren).
In zukünftigen Ausbaustufen folgen die Einführung einer elektronischen Sendungsverfolgung, die elektronische Übermittlung der Prüfergebnisse sowie die Bereitstellung strukturierter Informationen für Korrekturen der Meldungen zur Sozialversicherung zur Vorbelegung innerhalb der verwendeten Abrechnungsprogramme. Auch hierdurch entstehen zusätzliche Zeitvorteile für den Arbeitgeber. Die Korrektur von Meldungen zur Sozialversicherung muss der Arbeitgeber allerdings weiterhin selbst vornehmen.
Sind die Daten der Arbeitgeber vor dem Zugriff Dritter sicher?
Ja. Die Daten werden über geschlossene und gesicherte Kommunikationswege übermittelt (eXTra-Verfahren - einheitliches XML-basiertes Transportverfahren - www.extra-standard.de / Serveranbindung bei der DSRV) und in einem geschützten System bei der DSRV gespeichert.
Was passiert mit den Daten der Arbeitgeber nach der BP?
Die Daten werden nach Bestandskraft des Bescheides automatisch gelöscht.
Ist eine monatliche oder andere regelmäßige Datenmeldung durch die Arbeitgeber vorgesehen?
Nein. Die Daten werden ausschließlich zum Zweck der Durchführung einer Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV übermittelt und nach Abschluss des Verfahrens gelöscht. Eine regelmäßig wiederkehrende Datenübermittlung ist nicht vorgesehen.
Welche Vor- und Nachteile ergeben sich für den Arbeitgeber?
| Verfahren bisher | Verfahren mit euBP | |
|---|---|---|
| Personal |
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| Technik |
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| Zeit |
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| Ressourcen |
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| Kosten |
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Wer trägt die Kosten für die Anpassung der Abrechnungssoftware?
Ob und in welcher Höhe Kosten entstehen, kann nur der jeweilige Softwarehersteller mitteilen.
Wann wird die euBP in der Praxis starten?
Die Deutsche Rentenversicherung plant vor dem produktiven Einsatz die Durchführung einer Pilotphase mit interessierten Arbeitgebern und Steuerberatern. Einzelne Softwarehersteller werden als Pilotpartner bereits zu einem frühen Zeitpunkt die Schnittstelle zur Bereitstellung der Daten unterstützen. Für die Annahme und Prüfung der Daten wurden die technischen Verfahren der Prüfdienste der Träger der Deutschen Rentenversicherung bereits angepasst und erweitert. Damit ist die Deutsche Rentenversicherung für den Start der Pilotphase gut gerüstet.
Mit Inkrafttreten der gesetzlichen Grundlage wird die Pilotphase mit einzelnen Verfahren ab Januar 2012 beginnen.
Eine Pilotierung in größerem Umfang ist ab Juli 2012 geplant. Das Verfahren euBP steht hier allen Arbeitgebern und Steuerberatern offen, deren Softwareanbieter bereits eine Schnittstelle für die euBP in das Abrechnungssystem integriert hat. Arbeitgebern und Steuerberater, die am Verfahren teilnehmen wollen, können sich zur Abstimmung an die regionalen Prüfbüros der DRV bzw. an die Projektleitung wenden.
Der flächendeckende produktive Einsatz soll am 1.Januar 2013 mit ggf. um die Erfahrungen aus der Pilotphase überarbeiteten Verfahrensgrundsätzen beginnen.
Stand: Dezember 2011
Deutsche Rentenversicherung Bund
19.12.2011









