Was muss ich bei der Antragstellung beachten?

Erhalt der Antragsunterlagen

Um die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen. Antragsformulare und Auskünfte gibt es

  • bei den Gemeinsamen Service-Stellen für Rehabilitation, die von allen Reha-Trägern gemeinsam unterhalten werden,

  • bei den wohnortnahen Beratungsstellen der Rentenversicherungsträger,

  • den Krankenkassen,

  • den Versichertenältesten,

  • den Versicherungsämtern sowie

  • den örtlichen Stadtverwaltungen oder Gemeindeverwaltungen.

Welche Schritte muss ich für die Antragstellung unternehmen?

Sie sollten in einem gemeinsamen Gespräch mit Ihrem Hausarzt oder Betriebsarzt besprechen, ob die Einleitung einer medizinischen Rehabilitationsleistung angezeigt ist.

Ist dies der Fall, gibt es dazu bei den einzelnen Rentenversicherungsträgern unterschiedliche Verfahren.

Ist Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger die Deutsche Rentenversicherung

  • Baden-Württemberg,
  • Berlin-Brandenburg,
  • Braunschweig-Hannover,
  • Hessen,
  • Knappschaft-Bahn-See,
  • Mitteldeutschland,
  • Bayern Süd
  • Nord,
  • Nordbayern
  • Oldenburg-Bremen,
  • Rheinland-Pfalz,
  • Saarland oder
  • Schwaben

lassen Sie bitte von Ihrem Haus- oder Betriebsarzt einen Befundbericht erstellen.

Ist Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger die Deutsche Rentenversicherung

  • Rheinland oder
  • Westfalen

wird ein medizinisches Gutachten erstellt. Dieses wird von der Antrag aufnehmenden Stelle oder vom Rentenversicherungsträger in Auftrag gegeben.

Ist Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger die

  • Deutsche Rentenversicherung Bund

haben Sie die Wahl, ob Ihr Hausarzt oder Betriebsarzt einen Befundbericht erstellt, der mit dem Antrag eingereicht wird oder ob Sie sich von einem Gutachter begutachten lassen.


Deutsche Rentenversicherung Bund

20.10.2011