Rentensplitting
Seit Anfang 2002 können Ehegatten zwischen einer Hinterbliebenenrente und dem Rentensplitting unter Ehegatten wählen. Beim Rentensplitting bestimmen die Ehegatten gemeinsam, dass die von ihnen in der Ehe erworbenen Ansprüche auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gleichmäßig zwischen ihnen aufgeteilt werden. Seit Anfang 2005 besteht diese Möglichkeit auch für Partner einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft. Die weiteren Informationen über die Regelungen und Voraussetzungen für das Rentensplitting unter Ehegatten gelten daher gleichermaßen auch für das Rentensplitting unter Lebenspartnern.
Was bedeutet Rentensplitting unter Ehegatten
Der Ehegatte, der in der Ehezeit die höheren Rentenansprüche erworben hat, gibt einen Teil seiner ehezeitlichen Rentenansprüche an den anderen Ehegatten ab, und zwar die Hälfte des Wertunterschiedes zwischen den beiderseitigen ehezeitlichen Rentenansprüchen.
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Vorteile des Rentensplittings unter Ehegatten
Mit der verbindlichen Entscheidung für das Rentensplitting schließen die Ehegatten die spätere Zahlung einer Witwenrente oder Witwerrente zwar aus.
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Berechtigter Personenkreis
Lesen Sie, wer zum berechtigten Personenkreis gehört.
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Benötigte Voraussetzungen
Informieren Sie sich über das Rentensplitting nach abgeschlossenem Versicherungsleben oder nach dem Tod des Ehegatten.
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Durchführung des Rentensplittings unter Ehegatten
Die Aufteilung der Rentenansprüche im Rahmen des Rentensplittings unter Ehegatten wird auf der Basis von Entgeltpunkten durchgeführt, die den ehezeitlichen Rentenansprüchen zugrunde liegen.
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Entscheidung über das Rentensplitting unter Ehegatten
Über das Rentensplitting entscheidet der zuständige Rentenversicherungsträger, nachdem beide Ehegatten eine gemeinsame Erklärung über die Durchführung des Rentensplittings abgegeben haben. Hierüber erhalten die Ehegatten einen Bescheid von dem Rentenversicherungsträger.
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Auswirkungen des Rentensplittings unter Ehegatten
Die Durchführung des Rentensplittings unter Ehegatten hat zur Folge, dass sich die Rente des begünstigten Ehegatten erhöht. Auf der anderen Seite vermindert sich die Rente des belasteten Ehegatten.
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Beratung durch den Rentenversicherungsträger
Bei der Entscheidung, ob ein Rentensplitting unter Ehegatten durchgeführt werden soll, müssen Sie auch Aspekte berücksichtigen, die im Zeitpunkt der Entscheidung zum Teil noch nicht bekannt sind.
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Aussetzung der Kürzung aufgrund eines Rentensplittings
An den durch das Rentensplitting belasteten Ehegatten wird die ungekürzte Rente gezahlt, wenn der durch das Rentensplitting begünstigte Ehegatte nur längstens 36 Monate Rente bis zu seinem Tod erhalten hat. Von dieser Regelung können nur die Ehegatten profitieren, die sich zu Lebzeiten für ein Rentensplitting entschieden haben.
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Abänderung des Rentensplittings
In bestimmten Fällen kann auch eine Entscheidung über das Rentensplitting abgeändert werden.
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Deutsche Rentenversicherung Bund
05.11.2010









