Antragstellung und Beginn

für Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Wann beginnt die Grundsicherungsleistung?

Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Wichtig: Stellen Sie den Antrag sofort, wenn Ihre Einkünfte zum Bestreiten Ihres Lebensunterhalts nicht ausreichen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen; erhöhte Leistungen werden frühestens vom ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie zum Beispiel eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.

Wo kann der Antrag gestellt werden?

Der Antrag kann bei den Kreisen oder kreisfreien Städten beziehungsweise dem überörtlichen Sozialhilfeträger gestellt werden, in dessen Bereich der Antragsberechtigte seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Auch die Träger der Deutschen Rentenversicherung nehmen Anträge entgegen.

Deutsche Rentenversicherung Bund

10.08.2009