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Schädliche Verwendung

Im Einkommensteuergesetz ist dann von einer schädlichen Verwendung die Rede, wenn das angesparte Altersvorsorgevermögen nicht zur Altersvorsorge in Form einer lebenslangen Rente verwendet wird. Gefördertes Kapital kann auch zur Finanzierung einer selbst genutzten Immobilie (Bau oder Kauf eines Hauses oder Kauf einer Eigentumswohnung) ausgezahlt werden.

Was ist schädliche Verwendung

Im Einkommensteuergesetz ist dann von einer schädlichen Verwendung die Rede, wenn das angesparte Altersvorsorgevermögen nicht zur Altersvorsorge in Form einer lebenslangen Rente verwendet wird.


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Wie kann die schädliche Verwendung ausgeschlossen werden?

Möglichkeiten, die schädliche Verwendung auszuschließen.


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Welche Rechtsfolgen sind an die schädliche Verwendung geknüpft?

Informationen über die Rechtsfolgen einer schädlichen Verwendung.


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Schädliche Verwendung Schon jetzt ein Thema?

Bei Abschluss eines Altersvorsorgevertrages müssen Sie wissen, ob das Altersvorsorgeprodukt im Falle des Todes des Zulageberechtigten Altersvorsorgekapital enthält, das gegebenenfalls auf einen staatlich zertifizierten Vertrag des Ehepartners übertragen werden kann. In diesem Fall sollte der Ehepartner prüfen, ob auch er einen geförderten Vertrag abschließen kann, damit im Todesfalle des Berechtigten das vorhandene Kapital förderunschädlich auf seinen Altersvorsorgevertrag übertragen werden kann.


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Deutsche Rentenversicherung Bund

05.11.2010