Peer Review-Verfahren - Experten bewerten den Reha-Verlauf
Mit dem Peer Review-Verfahren wird die Qualität des Reha-Verlaufs erfasst. Dazu werden von erfahrenen Reha-Medizinern des jeweiligen Fachgebietes (Peers) zufällig ausgewählte anonymisierte ärztliche Entlassungsberichte sowie die Therapiepläne der Rehabilitanden begutachtet. Die Bewertung basiert auf einer indikationsspezifischen Checkliste qualitätsrelevanter Merkmale der Rehabilitation und einem Handbuch. Um eine einheitliche Begutachtung zu gewährleisten, werden die Peers in mehrtägigen Schulungen auf ihre gutachterliche Tätigkeit vorbereitet. Bewertet werden z. B. die Regelhaftigkeit der Behandlung, die fallgerechte Festlegung und Vermittlung von Behandlungszielen oder die Plausibilität sozialmedizinischer Schlussfolgerungen. Dabei werden Bewertungen aller Bereiche der Rehabilitation (Anamnese, Diagnostik, Therapieziele und Therapie, klinische Epikrise, Sozialmedizinische Epikrise und Nachsorgemaßnahmen) sowie eine zusammenfassende Bewertung des gesamten Reha-Prozesses vorgenommen.
Das Peer Review-Verfahren wird in in zweijährigen Intervallen durchgeführt. Aus jeder Reha-Einrichtung werden circa 20 Entlassungsberichte von einem Gutachter einer anderen Einrichtung bewertet. In das Peer Review-Verfahren für somatische Indikationen gehen ca. 10.000 Reha-Entlassungsberichte ein, die aus rund 560 Reha-Einrichtungen ausgewählt werden. Im Bereich der psychischen Erkrankungen umfasst die Datengrundlage ca. 1.800 Berichte aus 99 Einrichtungen. Im Versorgungssegment der Abhängigkeitserkrankungen werden rund 3.900 Berichte aus ca. 238 Einrichtungen begutachtet.
Das Peer Review hat sich als praktikabel erwiesen, bei der großen Zahl von Reha-Einrichtungen qualitative Unterschiede zwischen den Einrichtungen und Schwachstellen im Reha-Verlauf darzustellen. Im Rahmen einer vergleichenden Berichterstattung werden Anreize geschaffen, die betreffenden Reha-Prozesse zu verbessern. Beispielsweise konnte für somatisch orientierte Reha-Einrichtungen gezeigt werden, dass in vielen Einrichtungen nach wie vor eine unzureichende Anleitung des Rehabilitanden zur Krankheitsverarbeitung und keine ausreichende Berücksichtigung seines Leistungsvermögens im Arbeitsleben stattfindet. In 2- bis 3-jährigen Intervallen werden in den somatischen Indikationsgebieten ca. 562 Einrichtungen und im Bereich der psychischen und Abhängigkeitserkrankungen 99 bzw. 238 Einrichtungen regelmäßig untersucht.
Deutsche Rentenversicherung Bund
12.10.2010









