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Reha-Therapiestandards der Deutschen Rentenversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung hat die Bedeutung von evidenzbasierten Therapievorgaben in der Versorgung chronisch Kranker frühzeitig erkannt. Im Rahmen ihres Leitlinienprogramms fördert sie seit 1998 Forschungsprojekte zur Erstellung von Reha-Therapiestandards (früher Reha-Leitlinien).

Die Reha-Therapiestandards werden in Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Instituten entwickelt. Sie sind als Entscheidungshilfen für die rehabilitative Versorgung nach dem jeweils aktuellen Wissensstand zu verstehen. Als Bestandteil der Qualitätssicherung leisten sie einen Beitrag zur Vermeidung von Versorgungsdefiziten und erhöhen die Transparenz von Gesundheitsleistungen.

Anhand der Klassifikation therapeutischer Leistungen kann mit Hilfe der Reha-Therapiestandards empirisch überprüft werden, ob eine den Anforderungen entsprechende Behandlung stattgefunden hat. Den Reha-Einrichtungen werden entsprechende Auswertungen regelmäßig im Rahmen der Berichterstattung zur Qualitätssicherung zur Verfügung gestellt. Diese Informationen können als Material für das interne Qualitätsmanagement genutzt werden.

Die Reha-Therapiestandards der Deutschen Rentenversicherung beschränken sich exemplarisch auf einzelne Krankheitsbilder aus wichtigen Indikationsgebieten.

Im Folgenden finden Sie die aktuellen Versionen der Reha-Therapiestandards

Aktuelle Reha-Therapiestandards

Leitlinienreports

FAQ

Häufig gestellte Fragen zu den Reha-Therapiestandards der Deutschen Rentenversicherung

Weitere Reha-Leitlinien


Deutsche Rentenversicherung Bund

26.04.2012