Renten an Hinterbliebene
Der Tod des Ehepartners, der Mutter oder des Vaters ist für die Angehörigen immer ein schwerer Schlag. Wenn Sie davon betroffen sind, müssen Sie vieles regeln. Dazu kommt oft die Sorge um die künftige wirtschaftliche Existenz. Hier hilft die gesetzliche Rentenversicherung mit verschiedenen Leistungen.
Witwen- und Witwerrenten
Eine Witwenrente oder Witwerrente können Sie nur erhalten, wenn ein verstorbener Angehöriger eine "Wartezeit" von fünf Beitragsjahren in der Rentenversicherung zurückgelegt hat.
Mehr Information zum Thema: "Witwen- und Witwerrenten"
Voll- und Halbwaisenrente
Wenn Vater, Mutter oder gar beide Eltern sterben, ist dies für Kinder und Jugendliche ein Schicksalsschlag. Um sie in dieser Situation wenigstens finanziell abzusichern, gibt es die Waisenrente.
Mehr Information zum Thema: "Voll- und Halbwaisenrente"
Erziehungsrente
Wenig bekannt ist bisher, dass auch Geschiedene eine Rente erhalten können, wenn sie ein Kind erziehen und ihr früherer Ehepartner stirbt. Diese Rente dient somit als Unterhaltsersatz und gibt Ihnen die Möglichkeit, sich verstärkt um die Erziehung Ihrer Kinder zu kümmern.
Mehr Information zum Thema: "Erziehungsrente"
Rentensplitting
Seit Anfang 2002 können Ehepaare sowie Partner aus früher geschlossenen Ehen, die beide nach dem 1.1.1962 geboren sind, statt einer Hinterbliebenenrente ein Rentensplitting wählen. Ein solcher Schritt setzt allerdings eine Annahme darüber voraus, wer als erster stirbt. Seit Anfang 2005 können auch Partner einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft das Rentensplitting in Anspruch nehmen.
Mehr Information zum Thema: "Rentensplitting"
Deutsche Rentenversicherung Bund
07.09.2006