Beginn, Zahlung und Höhe der Altersrente

Versichertenrenten beginnen bei rechtzeitiger Antragstellung mit dem Ersten des Kalendermonats, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.

Wird der Rentenantrag erst nach Ablauf des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Kalendermonats, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, gestellt, beginnt die Rente mit dem Antragsmonat.

Beispiel :
Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen (zum Beispiel Vollendung des 65. Lebensjahres) am 20.8.
Endzeitpunkt für die rechtzeitige Antragstellung ist der 30.11.

Antragstellung bis 30.11. = Rentenbeginn 1.9.
Antragstellung nach 30.11. = Rentenbeginn mit Beginn des Antragsmonats

Der Rentenversicherungsträger überweist die monatliche Rente gegebenenfalls nach Abzug des Eigenanteils zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner als auf das im Rentenantrag angegebene Konto. Handelt es sich beim Rentenberechtigten und Kontoinhaber nicht um dieselbe Person, muss der Kontoinhaber hierfür (im Rentenantrag) seine Einwilligung geben.

Die Höhe der Altersrente richtet sich vor allem nach der Höhe der während des Versicherungslebens durch Beiträge versicherten Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen. Das in den einzelnen Kalenderjahren durch Beiträge versicherte Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen wird in Entgeltpunkte umgerechnet. Die Versicherung eines Arbeitsentgelts oder Arbeitseinkommens in Höhe des Durchschnittsentgelts (Anlage 1 SGB VI ) eines Kalenderjahres ergibt einen vollen Entgeltpunkt. Der Monatsbetrag der Rente ergibt sich vereinfacht, indem die Summe der Entgeltpunkte mit dem aktuellen Rentenwert vervielfältigt werden.

Deutsche Rentenversicherung Bund

15.02.2010