Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
Medizinische Voraussetzungen
Die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung liegen bei Ihnen vor, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung mindestens 3 aber weniger als 6 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können.Die Deutsche Rentenversicherung prüft das anhand ärztlicher Unterlagen. Eventuell fordert sie weitere Gutachen an und stellt dann Ihr Leistungsvermögen fest.
Versicherungsrechtliche Voraussetzungen
Neben den medizinischen sind außerdem folgende versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erforderlich:- Sie müssen mindestens 5 Jahre versichert sein (Wartezeit).
- In den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt sein
Für die Wartezeit zählen mit:
- Beitragszeiten (Pflicht- und freiwillige Beiträge)
- Zeiten aus dem Versorgungsausgleich und dem Rentensplitting unter Ehegatten
- Zeiten geringfügiger Beschäftigung mit Beitragszahlung des Arbeitnehmers
- Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung
- Ersatzzeiten (zum Beispiel Kriegsdienst, Kriegsgefangenschaft)
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 5 Jahren vorzeitig erfüllt. Das ist der Fall, wenn Sie
- wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, einer Wehrdienst- oder Zivildienstbeschädigung oder wegen politischen Gewahrsams vermindert erwerbsfähig geworden sind. Grundsätzlich genügt hier schon ein einziger Beitrag zur Rentenversicherung, bei einem Arbeitsunfall oder Eintritt einer Berufskrankheit nur, wenn Sie zum Zeitpunkt des Unfalls oder der Erkrankung versicherungspflichtig waren; anderenfalls müsssen Sie mindestens 1 Jahr Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit in den letzten 2 Jahren davor gezahlt haben.
- vor Ablauf von 6 Jahren nach Beendigung einer Ausbildung voll erwerbsgemindert geworden sind und in den letzten 2 Jahren vor Eintritt der vollen Erwerbsminderung mindestens ein Jahr Pflichtbeiträge haben. Der Zeitraum von 2 Jahren vor Eintritt der vollen Erwerbsminderung verlängert sich um Zeiten einer schulischen Ausbildung nach Vollendung des 17. Lebensjahres bis zu 7 Jahren.
Deutsche Rentenversicherung Bund
28.05.2009