Einkommensanrechnung
bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung- Werden eigenes Einkommen oder Vermögen angerechnet?
- Welche Leistungen gehören zum Einkommen und welche nicht?
- Welche Leistungen gehören zum Vermögen und welche nicht?
- Welche Leistungen können abgezogen werden?
Werden eigenes Einkommen oder Vermögen angerechnet?
Grundsicherungsleistungen erhalten nur Bedürftige, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig bestreiten können- aus eigenem Einkommen und Vermögen oder
- aus dem Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten beziehungsweise eingetragenden Lebenspartners oder des Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft,
soweit es deren Eigenbedarf übersteigt.
Welche Leistungen gehören zum Einkommen und welche nicht?
| Zum Einkommen gehören zum Beispiel: | Zum Einkommen gehören nicht: |
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| Hinweis: Renten (auch aus dem Ausland) und Pensionen. Hierzu , gehören Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen Altersversorgung, von berufsständischen Versicherungs- oder Versorgungseinrichtungen, aus privaten Rentenversicherungen oder Leistungen aus einer Riester-Rente sowie Pensionen aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, etwa als Bundes-, Landes- oder Kommunalbeamter oder Soldat., |
Welche Leistungen gehören zum Vermögen und welche nicht?
| Zum Vermögen gehören zum Beispiel: | Zum Vermögen gehören nicht: |
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Welche Leistungen können abgezogen werden?
| Leistungen, die bei der Berechnung abezogen werden können: |
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Deutsche Rentenversicherung Bund
10.08.2009