Bescheid und Rechtsbehelf

Als Abschluss des Rentenverfahrens erhalten Sie von uns einen Rentenbescheid.

Er sagt Ihnen unter anderen:

  • wann die Rente beginnt,
  • wie hoch die Rente ist,
  • welche Zeiten bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden.

Halten Sie den Bescheid für fehlerhaft, so können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich Widerspruch beim Rentenversicherungsträger einlegen. Der Widerspruch sollte begründet werden, damit neue Aspekte im Widerspruchsverfahren Berücksichtigung finden können. Erfolgt keine Widerspruchsbegründung, muss nach Aktenlage entschieden werden.

Mehr darüber erfahren Sie im Rentenlexikon unter dem Begriff Rechtsmittel .

Deutsche Rentenversicherung Bund

19.06.2006