Vollwaisenrente und Halbwaisenrente

Die Halbwaisenrente wird Ihnen nach dem Tode eines Elternteils, die Vollwaisenrente nach dem Tode beider Elternteile gezahlt, sofern von der beziehungsweise dem Verstorbenen die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt worden ist.

Voraussetzungen

Informationen über den Erhalt einer Halbwaisenrente beziehungsweise Vollwaisenrente.
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Einkommensanrechnung

Informationen zur Einkommensanrechnung bei Vollwaisenrenten beziehungsweise Halbwaisenrenten
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Bescheid und Rechtsbehelf

Informationen zum Rentenbescheid sowie über die Möglichkeiten des Rechtsbehelfs
Mehr Information zum Thema: "Bescheid und Rechtsbehelf"

Rentenbeginn

Informationen über den Rentenbeginn
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Rentenzahlung

Informationen zur Rentenzahlung
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Wegfall der Rente

Informationen über den Wegfall der Rente
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Tipp

Eine nützliche Kurzinformation für Sie
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Deutsche Rentenversicherung Bund

18.04.2006