Vollwaisenrente und Halbwaisenrente
Die Halbwaisenrente wird Ihnen nach dem Tode eines Elternteils, die Vollwaisenrente nach dem Tode beider Elternteile gezahlt, sofern von der beziehungsweise dem Verstorbenen die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt worden ist.
Voraussetzungen
Informationen über den Erhalt einer Halbwaisenrente beziehungsweise Vollwaisenrente.
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Einkommensanrechnung
Informationen zur Einkommensanrechnung bei Vollwaisenrenten beziehungsweise Halbwaisenrenten
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Bescheid und Rechtsbehelf
Informationen zum Rentenbescheid sowie über die Möglichkeiten des Rechtsbehelfs
Mehr Information zum Thema: "Bescheid und Rechtsbehelf"
Rentenbeginn
Informationen über den Rentenbeginn
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Rentenzahlung
Informationen zur Rentenzahlung
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Wegfall der Rente
Informationen über den Wegfall der Rente
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Tipp
Eine nützliche Kurzinformation für Sie
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Deutsche Rentenversicherung Bund
18.04.2006