Erhalte ich aufgrund der beantragten Leistung einen Bescheid?

Ja. Sie erhalten einen bewilligenden oder ablehnenden Bescheid.

Haben Sie den Antrag bei Ihrem Rentenversicherungsträger gestellt, entscheidet dieser darüber. Haben Sie ihn bei Ihrer Krankenkasse gestellt, so erhalten Sie den Bescheid von dort. Der Bescheid geht an die Versicherte oder den Versicherten, aus deren/dessen Versicherung die Kinderrehabilitation beantragt worden ist. Ist das Kind volljährig, kann es selbst einen Bescheid erhalten. Im Falle einer Bewilligung enthält der Bescheid den Namen und die Anschrift der Reha-Einrichtung sowie die Dauer der Leistung. Der Beginn der Leistung wird Ihnen von der Reha-Einrichtung mitgeteilt.

Deutsche Rentenversicherung Bund

08.09.2006