Wie geht es weiter nach der Bewilligung?

Zwischen dem Erhalt des Bewilligungsbescheides und dem Antritt der Kinderrehabilitation vergeht nur kurze Zeit. Mit der Bescheiderteilung ist die akute Rehabilitationsbedürftigkeit festgestellt worden, deshalb kann Ihr Rentenversicherungsträger einer Verschiebung des Anreisetermins auf einen späteren Zeitpunkt grundsätzlich nicht zustimmen. Auch Terminänderungen aus schulischen Gründen werden nicht vorgenommen.

Deutsche Rentenversicherung Bund

28.03.2006