Welche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gibt es?
- Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes
- Berufsvorbereitung einschließlich der wegen Ihrer Behinderung eventuell notwendigen Grundausbildung
- Individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen Unterstützter Beschäftigung
- Berufliche Anpassung, Ausbildung und Weiterbildung
- Gründungszuschuss bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
- Leistungen an Arbeitgeber zur Unterstützung der Beschäftigungsbereitschaft
- Leistungen in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind beispielsweise:
Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes
Diese Leistungen sollen Ihren bisherigen Arbeitsplatz sichern oder Ihnen direkt zu einem neuen verhelfen. Sie umfassen vermittlungsunterstützende Leistungen sowie Kraftfahrzeughilfe.Berufsvorbereitung einschließlich der wegen Ihrer Behinderung eventuell notwendigen Grundausbildung
Sie kommt gegebenenfalls vor Beginn einer Bildungsmaßnahme zur Vermittlung der erforderlichen Grundkenntnisse in Betracht und dient der Sicherung des erfolgreichen Abschlusses Ihrer eigentlichen Bildungsmaßnahme.Individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen Unterstützter Beschäftigung
Hierdurch soll Menschen mit einem besonderen Unterstützungsbedarf die Aufnahme einer angemessenen, geeigneten und sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht werden.Berufliche Anpassung, Ausbildung und Weiterbildung
Hierbei handelt es sich um berufliche Qualifizierungsmaßnahmen, deren Ziel es ist, Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln, die Ihnen eine behindertengerechte berufliche Tätigkeit ermöglichen.Gründungszuschuss bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
Beabsichtigen Sie, eine behindertengerechte selbständige Existenz zu gründen, kann zur wirtschaftlichen und sozialen Absicherung in der Anfangsphase der Selbständigkeit (9 Monate) ein Gründungszuschuss gezahlt werden. Unter Bestimmten Voraussetzungen ist für weitere 6 Monate eine Unterstützung zur sozialen Absicherung möglich.Leistungen an Arbeitgeber zur Unterstützung der Beschäftigungsbereitschaft
Durch diese Leistungen an Arbeitgeber soll erreicht werden, dass ein behinderungsbedingt gefährdetes Ausbildungsverhältnis oder Weiterbildungsverhältnis dauerhaft gesichert werden kann. Das gilt auch, wenn Sie innerhalb Ihres Betriebes auf einen behinderungsgerechten Arbeitsplatz umgesetzt werden oder bei bestehender Arbeitslosigkeit von einem Arbeitgeber möglichst dauerhaft eingestellt werden.Leistungen in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)
Diese Leistungen kommen in Betracht, wenn Ihnen der allgemeine Arbeitsmarkt aufgrund der Schwere Ihrer Behinderung verschlossen ist und Sie eine angemessene Tätigkeit nur im geschützten Rahmen einer WfbM ausüben können.Deutsche Rentenversicherung Bund
08.02.2010