Welche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gibt es?


Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind beispielsweise:

Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes

Diese Leistungen sollen Ihren bisherigen Arbeitsplatz sichern oder Ihnen direkt zu einem neuen verhelfen. Sie umfassen vermittlungsunterstützende Leistungen sowie Kraftfahrzeughilfe.

Berufsvorbereitung einschließlich der wegen Ihrer Behinderung eventuell notwendigen Grundausbildung

Sie kommt gegebenenfalls vor Beginn einer Bildungsmaßnahme zur Vermittlung der erforderlichen Grundkenntnisse in Betracht und dient der Sicherung des erfolgreichen Abschlusses Ihrer eigentlichen Bildungsmaßnahme.

Individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen Unterstützter Beschäftigung

Hierdurch soll Menschen mit einem besonderen Unterstützungsbedarf die Aufnahme einer angemessenen, geeigneten und sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht werden.

Berufliche Anpassung, Ausbildung und Weiterbildung

Hierbei handelt es sich um berufliche Qualifizierungsmaßnahmen, deren Ziel es ist, Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln, die Ihnen eine behindertengerechte berufliche Tätigkeit ermöglichen.

Gründungszuschuss bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit

Beabsichtigen Sie, eine behindertengerechte selbständige Existenz zu gründen, kann zur wirtschaftlichen und sozialen Absicherung in der Anfangsphase der Selbständigkeit (9 Monate) ein Gründungszuschuss gezahlt werden. Unter Bestimmten Voraussetzungen ist für weitere 6 Monate eine Unterstützung zur sozialen Absicherung möglich.

Leistungen an Arbeitgeber zur Unterstützung der Beschäftigungsbereitschaft

Durch diese Leistungen an Arbeitgeber soll erreicht werden, dass ein behinderungsbedingt gefährdetes Ausbildungsverhältnis oder Weiterbildungsverhältnis dauerhaft gesichert werden kann. Das gilt auch, wenn Sie innerhalb Ihres Betriebes auf einen behinderungsgerechten Arbeitsplatz umgesetzt werden oder bei bestehender Arbeitslosigkeit von einem Arbeitgeber möglichst dauerhaft eingestellt werden.

Leistungen in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)

Diese Leistungen kommen in Betracht, wenn Ihnen der allgemeine Arbeitsmarkt aufgrund der Schwere Ihrer Behinderung verschlossen ist und Sie eine angemessene Tätigkeit nur im geschützten Rahmen einer WfbM ausüben können.

Deutsche Rentenversicherung Bund

08.02.2010