Die Clearingstelle


Mit 47 Mitarbeitern hat im Jahr 2000 alles angefangen. Das neue Gesetz zur Förderung der Selbständigkeit führte zu zahlreichen Anfragen, ob eine selbstständige Tätigkeit oder ein Beschäftigungsverhältnis vorliegt. Um einheitlich zu entscheiden, wurde die Deutsche Rentenversicherung Bund beauftragt, diese Anfragen zentral für alle Sozialversicherungsträger zu klären. Die Clearingstelle wurde eingerichtet. Clearing heißt so viel wie erhellen oder klären.
 
Die klaren Verhältnisse, die die Clearingstelle schafft, können sich sehen lassen. Ging es am Anfang hauptsächlich um die Frage, ob jemand „scheinselbstständig“ ist oder nicht, hat die Clearingstelle im Laufe der Zeit neue Aufgaben hinzubekommen. So zum Beispiel die Statusfeststellung von geschäftsführenden Gesellschaftern und Ehegatten. Heute arbeiten rund 85 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Clearingstelle. Allein im Jahr 2007 sind etwa 35.000 Anträge bearbeitet worden. In rund zwei Dritteln der Statusfeststellungsverfahren wurde entschieden, dass es sich um eine selbstständige Tätigkeit handelt.
 
Mehr dazu unter www.deutsche-rentenversicherung.de > Rente > Vor der Rente > Statusfeststellungsverfahren
 
Erscheinungsdatum: 25.2.2008

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25.02.2008