Wer vor 67 in Rente gehen kann

Von der Rente mit 67 gibt es Ausnahmen. Wer früher gehen möchte, muss Voraussetzungen erfüllen und eventuell Abzüge hinnehmen.

  • Für Versicherte, die vor 1955 geboren wurden und vor dem 1. Januar 2007 verbindlich Altersteilzeit vereinbart haben, ändert sich nichts.
  • Versicherte, die 45 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben, können weiterhin mit 65 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen. Dazu zählen auch Zeiten der Erziehung von Kindern bis zu deren zehnten Lebensjahr. Nicht berücksichtigt werden Zeiten der Arbeitslosigkeit.
  • Wer 35 Versicherungsjahre nachweist, kann mit 63 Jahren in Rente gehen. Für jeden Monat vor dem 67. Lebensjahr gibt es aber einen Abschlag von 0,3 Prozent – höchstens also 14,4 Prozent.
  • Für schwerbehinderte Menschen steigt das Rentenalter ab Jahrgang 1952 stufenweise von 63 auf 65 Jahre. Sie können ab 62 in Rente gehen, müssen hier aber Abzüge von 0,3 Prozent pro Monat in Kauf nehmen – höchstens also 10,8 Prozent. Vertrauensschutz gibt es für Versicherte, die vor dem 17. November 1950 geboren sind und spätestens am 16. November 2000 anerkannt schwerbehindert waren. Sie können weiterhin mit 60 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen.
  • Bei den Erwerbsminderungsrenten steigt das Rentenalter ohne Abzüge von 63 auf 65 Jahre. Wer aus gesundheitlichen Gründen früher aus dem Arbeitsleben ausscheidet, muss in der Regel Abzüge in Kauf nehmen – bis höchstens 10,8 Prozent. Ausnahmen gibt es für Versicherte mit 35 (ab 2024 mit 40) Pflichtbeitragsjahren. Für sie gilt weiterhin die Altersgrenze 63.
  • Ausnahmen gibt es auch für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus, die Anpassungsgeld oder die Knappschaftsausgleichsleistung erhalten haben.

Text 6 I Infokasten I 1.700 Anschläge

Deutsche Rentenversicherung Bund

27.02.2007