Erwerbsunfähigkeit
Erwerbsunfähig ist der Versicherte, der wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit nicht in der Lage ist, eine Erwerbstätigkeit regelmäßig auszuüben oder daraus ein Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen zu erzielen, das 350 Euro übersteigt.
Seit dem 1.1.2001 können keine neuen Ansprüche auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit sondern nur noch auf Erwerbsminderung entstehen.









