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Erwerbsunfähigkeit

Erwerbsunfähig ist der Versicherte, der wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit nicht in der Lage ist, eine Erwerbstätigkeit regelmäßig auszuüben oder daraus ein Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen zu erzielen, das 350 Euro übersteigt.

Seit dem 1.1.2001 können keine neuen Ansprüche auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit sondern nur noch auf Erwerbsminderung entstehen.