Sozialversicherungsausweis
- Wer bekommt einen Sozialversicherungsausweis?
- Wer stellt den Sozialversicherungsausweis aus?
- Welche Angaben enthält der Sozialversicherungsausweis?
- Wozu ist der Sozialversicherungsausweis gut?
- Was mache ich, wenn ich meinen Sozialversicherungsausweis verloren habe?
Einige Beschäftigte mussten bis zum 31.12.2008 in den Ausweis ein Lichtbild einkleben und ihn während der Arbeit bei sich führen. Dazu gehörten: Mitarbeiter im Baugewerbe, Schaustellergewerbe und Gebäudereinigungsgewerbe, aber auch Beschäftigte im Gaststättengewerbe und Hotelgewerbe sowie in der Personenbeförderung und Güterbeförderung. Diese Verpflichtung besteht seit dem 1.1.2009 nicht mehr. Dafür hat der Arbeitgeber eine Sofortmeldung abzugeben. Damit die Ermittlungsbehörden in den genannten Wirtschaftsbereichen die Identität der Arbeitnehmer bei Prüfungen leichter feststellen können, müssen die Arbeitnehmer zukünftig ihren Personalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz mitführen.
Wer bekommt einen Sozialversicherungsausweis?
Außer Beamten erhält jeder, der zum ersten Mal eine Beschäftigung aufnimmt, einen Sozialversicherungsausweis. Auch dann, wenn es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt. Den Ausweis müssen Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen.Wer stellt den Sozialversicherungsausweis aus?
Der Sozialversicherungsausweis wird automatisch ausgestellt, wenn Sie eine Sozialversicherungsnummer erhalten. Die erstmalige Ausstellung des Ausweises mit Vergabe der Versicherungsnummer veranlasst die Krankenkasse oder die Mini-Job-Zentrale beim Rentenversicherungsträger aufgrund der Meldung ihres Arbeitgebers. Die Ausstellung erfolgt somit automatisch und muss nicht speziell von ihnen veranlasst werden. Der Ausweis wird ihnen dann per Post zugeschickt.In Ausnahmefällen können sie die erstmalige Ausstellung des Sozialversicherungsausweises unter Vorlage ihrer Geburtsurkunde beim Rentenversicherungsträger veranlassen.
Welche Angaben enthält der Sozialversicherungsausweis?
Der Sozialversicherungsausweis enthält Ihre Versicherungsnummer, Ihren Familien- und gegebenenfalls Geburtsnamen sowie Ihren Vornamen. Außerdem enthält er so genannte nichtpersonenbezogene Daten wie den Namen des Versicherungsträgers, der Ihren Ausweis ausgestellt hat, das Ausstellungsdatum sowie den Aufdruck Sozialversicherungsausweis. In besonderen Fällen, beispielsweise im Baugewerbe, ist auch ein Lichtbild erforderlich.Wozu ist der Sozialversicherungsausweis gut?
Der Sozialversicherungsausweis ist zwar klein und unscheinbar, aber wichtig. Denn: Er dient Ihrer sozialen Sicherheit und trägt dazu bei, den Missbrauch von Sozialleistungen zu unterbinden.Dieses kleine Stück Papier bescheinigt Ihnen, legal gemeldet zu sein. Für Ihren Arbeitgeber ist es zugleich der Nachweis, dass die von ihm gezahlten Sozialversicherungsbeiträge auch tatsächlich für Sie bestimmt sind.
Was mache ich, wenn ich meinen Sozialversicherungsausweis verloren habe?
Dann müssen Sie einen neuen Sozialversicherungsausweis beantragen und zwar bei Ihrer zuständigen Krankenkasse. Das ist auch dann erforderlich, wenn der Ausweis zerstört beziehungsweise unbrauchbar geworden ist. Ihren beschädigten Ausweis müssen Sie bei Neuausstellung zurückgeben. Jeder Beschäftigte darf nur einen Sozialversicherungsausweis besitzen.Sollten sich Ihre personenbezogenen Daten wie Versicherungsnummer, Familien- oder Vorname ändern, dann wird Ihnen von der Krankenkasse ein neuer Sozialversicherungsausweis ausgestellt. Falls Ihnen dieses Dokument nicht binnen 4 Wochen nach Änderung Ihrer Daten zugeht, wenden Sie sich an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger.
Übrigens:
Im Ausnahmefall kann direkt beim Rentenversicherungträger ein neuer Ausweis beantragt werden.
Deutsche Rentenversicherung Bund
02.12.2009