Hintergrundinformationen
Altersteilzeitarbeit
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Anrechnung schulischer Ausbildungszeiten in der Rentenversicherung
Entwicklung der Anrechnung von schulischen Ausbildungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung
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Renteninformation
Seit dem Jahr 2002 erhält jeder Versicherte über 27 Jahre, der die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat, jährlich seine Renteninformation. Die wichtigsten Passagen der Renteninformation und ihre Bedeutung haben wir Ihnen hier veranschaulicht.
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Informationen zur "Rentenbesteuerung"
Das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) regelt die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Alterseinkünften und Aufwendungen zur Altersvorsorge neu. Anders als bei der sog. "Riester-Rente" sind weder im Ersten Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) noch im Einkommensteuergesetz Regelungen enthalten, die eine Auskunftserteilung durch die Deutsche Rentenversicherung Bund vorsehen.
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Zusätzliche Informationen zur Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung Bund vom 19. Dezember 2008 „Überprüfung von befristeten Erwerbsminderungsrenten“
Bezieher einer befristeten Rente wegen Erwerbsminderung können unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Rentennachzahlung haben. Auch kann sich die laufende Rente erhöhen.
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Deutsche Rentenversicherung Bund
23.12.2008