Erstattung von Beiträgen
Versicherte, die ohne einen Anspruch auf Rente aus dem Versicherungsleben ausgeschieden sind, können sich die eingezahlten Rentenversicherungsbeiträge erstatten lassen. Dies betrifft auch Versicherte, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegen. Hier besteht unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls die Möglicheit der Beitragserstattung.
Bitte beachten Sie, dass wir zusätzlich zum Antrag auf Beitragserstattung auch einen Nachweis der Staatsangehörigkeit sowie bei Überweisung der Erstattungsbeträge auf ein Konto im Ausland eine Zahlungserklärung benötigen.
Hier finden Sie einen Antrag auf Erstattung der Rentenversicherungsbeiträge.
Sie können Ihre ausgefüllten unterschriebenen Anträge entweder per Post an Ihren Rentenversicherungsträger senden oder in einer der örtlichen Beratungsstellen abgeben.
Stand: 11.06.2010
| Nummer | Titel | Stand |
|---|---|---|
| V900 | Antrag auf Beitragserstattung | 10.02.2010 |
| V900 Großdruck | Antrag auf Beitragserstattung - Großdruck | 10.02.2010 |
| V901 | Antrag auf Beitragserstattung bei Aufenthalt im Ausland (deutsch / englisch) | 11.06.2010 |
| V902 | Antrag auf Beitragserstattung bei Aufenthalt im Ausland (deutsch / französisch) | 11.06.2010 |
Deutsche Rentenversicherung Bund
08.07.2010