Reha-Therapiestandards der Deutschen Rentenversicherung
Die Deutsche Rentenversicherung hat die Bedeutung von evidenzbasierten Therapievorgaben in der Versorgung chronisch Kranker frühzeitig erkannt. Im Rahmen ihres Leitlinienprogramms fördert sie seit 1998 Forschungsprojekte zur Erstellung von Reha-Therapiestandards (früher Reha-Leitlinien).Die Reha-Therapiestandards werden in Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Instituten entwickelt. Sie sind als Entscheidungshilfen für die rehabilitative Versorgung nach dem je-weils aktuellen Wissensstand zu verstehen. Als Bestandteil der Qualitätssicherung leisten sie einen Beitrag zur Vermeidung von Versorgungsdefiziten und erhöhen die Transparenz von Gesundheitsleistungen.
Anhand der Klassifikation therapeutischer Leistungen kann mit Hilfe der Reha-Therapiestandards empirisch überprüft werden, ob eine den Anforderungen entsprechende Behandlung stattgefunden hat. Den Reha-Einrichtungen werden entsprechende Auswertungen regelmäßig im Rahmen der Berichterstattung zur Qualitätssicherung zur Verfügung gestellt. Diese Informationen können als Material für das interne Qualitätsmanagement genutzt werden.
Die Reha-Therapiestandards der Deutschen Rentenversicherung beschränken sich exemplarisch auf einzelne Krankheitsbilder aus wichtigen Indikationsgebieten.
Im Folgenden finden Sie die aktuellen Versionen der Reha-Therapiestandards
In der Pilotphase
- Alkoholabhängigkeit (ab Dezember 2009)
- Schlaganfall (ab 2010)
- Hüft- und Knie-TEP (ab 2010)
- Depressive Störungen (ab 2010)
- Kinder- und Jugendliche (ab Juni 2010)
Leitlinienreports
- Leitlinienreport zu den Reha-Therapiestandards Koronare Herzkrankheit
- Leitlinienreport zu den Reha-Therapiestandards Diabetes mellitus Typ 2
- Leitlinienreport zu den Reha-Therapiestandards Brustkrebs
Weitere Reha-Leitlinien
Weitere Links:
Deutsche Rentenversicherung Bund
14.06.2010