Wehrdienst
Mit Aufnahme Ihres Wehrdienstes unterliegen Sie dem Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Beiträge zahlt der Staat für Sie. Die Versicherung beginnt mit dem Tag Ihres Diensteintritts, der im Einberufungsbescheid steht, und endet mit Ablauf des ebenfalls dort festgelegten Entlassungstermins.Als Beitragszeit in der Rentenversicherung wird jedoch nur die Zeit angerechnet, in der Sie tatsächlich Wehrdienst leisten.
- Zeiten der Unterbrechung des Dienstes, in denen Sie keinen Wehrsold erhalten, werden nicht versichert. Auch dann nicht, wenn diese für die Erfüllung Ihrer Wehrdienstpflicht mitzählen.
- Werden Sie unter Fortzahlung des Wehrsoldes vorzeitig entlassen, so sind Sie trotzdem bis zum ursprünglich festgelegten Ende Ihrer Dienstzeit versichert.
- Anders jedoch, wenn Sie unter Wegfall des Wehrsolds vorzeitig aus dem Wehrdienst entlassen werden, zum Beispiel bei einer Beurlaubung zur Aufnahme eines Studiums. In diesem Fall endet Ihr Versicherungsschutz mit dem Tag Ihrer tatsächlichen Entlassung. Unabhängig davon, ob Ihre Wehrdienstpflicht als erfüllt gilt.
- Die Versicherung endet auch, wenn Sie als Soldat auf Zeit oder zum Berufssoldaten übernommen werden. Von diesem Zeitpunkt an zahlt der Bund keine Beiträge mehr zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Tipp
Ihren Einberufungsbescheid und Wehrdienstausweis sollten Sie sorgfältig aufbewahren. Diese Unterlagen dienen auch als Nachweise für die spätere Rente.
Ihre Wehrdienstzeiten werden auf elektronischem Weg vom Bundesamt für Wehrverwaltung gemeldet. Damit der Rentenversicherungsträger die Daten zuordnen und in Ihrem Versicherungskonto verarbeiten kann, wird Ihre Versicherungsnummer benötigt.
Die Versicherung endet auch, wenn Sie als Soldat auf Zeit oder zum Berufssoldaten übernommen werden. Von diesem Zeitpunkt an zahlt der Bund keine Beiträge mehr zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Werden Sie als Arbeitnehmer zum Wehrdienst einberufen, haben Sie bereits eine Versicherungsnummer, die Sie Ihrer Dienststelle umgehend mitteilen sollten.
Bitte beachten Sie:
Wehrdienstzeiten müssen Sie nachweisen. Bis Ende 1972 wurden Wehrdienstzeiten in die Versicherungskarte eingetragen. Von 1973 an erfolgten die Meldungen dieser Zeiten bereits per Magnetband. Elektronische Datenmeldungen von der Wehrverwaltung erfolgen für den Grundwehrdienst erst seit 1981 und für Wehrübende seit 1983. Die jeweiligen Kreiswehrersatzämter stellen Ihnen bei Bedarf jedoch entsprechende Nachweise aus.
Grundwehrdienst in der ehemaligen DDR muss nicht gesondert nachgewiesen werden. Die im Regelfall im Sozialversicherungsausweis (SVA) enthaltene Eintragung ist ausreichend. Ersatzweise können Sie den Dienst mit Ihrem Wehrdienstausweis, Gesundheitsbuch oder einer Bescheinigung vom Kreiswehrersatzamt belegen.
Deutsche Rentenversicherung Bund
22.02.2010