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Aktuelles aus der Rechtsprechung

Auf diesen Seiten stellen wir Ihnen Informationen zu aktuellen Urteilen des Bundessozial- und Bundesverfassungsgerichtes zur Verfügung. Wir erläutern, wie diese Entscheidungen von der Rentenversicherung umgesetzt werden und ob Betroffene etwas tun müssen, um ihre Ansprüche geltend zu machen.

Generativer Beitrag zur Rentenversicherung

Am 5. Januar 2011 sind vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) drei Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen worden, mit denen die Beschwerdeführer (deren Anliegen vor mehr als zehn Jahren in den Medien recht großen Widerhall gefunden hatten) eine unzureichende Berücksichtigung des sogenannten "generativen Beitrags" zu der auf Umlageverfahren und Generationenvertrag basierenden Rentenversicherung gerügt hatten.


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Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten verfassungsgemäß

Das Bundesverfassungsgericht hat per Presseerklärung vom 18. Februar 2011 mitgeteilt, dass der erste Senat die Verfassungsbeschwerden 1 BvR 3588/08 und 1 BvR 555/09 mit Beschluss vom 11. Januar 2011 zurückgewiesen hat. Danach sind Rentenabschläge bei Erwerbsminderungsrenten mit dem Grundgesetz vereinbar, auch bei Rentenbezug vor Vollendung des 60. Lebensjahres.


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Gewinnerzielungsabsicht bei versicherungspflichtigen Selbständigen

Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) sind selbständig Tätige nur dann rentenversicherungspflichtig, wenn sie ihrer Tätigkeit erwerbsmäßig nachgehen. Hierzu ist die Absicht Voraussetzung, einen Gewinn zu erzielen. In zwei Urteilen vom 25. Mai 2011 hat der 12. Senat des BSG nun das Tatbestandsmerkmal "Gewinnerzielungsabsicht" konkretisiert, soweit auf Seiten des Selbständigen teilweise steuerfreie Einnahmen vorliegen.


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Deutsche Rentenversicherung setzt neue Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum Vertrauensschutz für ehemalige Beschäftigte der Montanindustrie auf Antrag um

Der Vertrauensschutz für ehemalige Beschäftigte der Montanindustrie bei der Anhebung von Altersgrenzen ist durch neue Rechtsprechung des Bundessozialgerichts konkretisiert worden. Betroffen sind ehemalige Beschäftigte der Montanindustrie, die eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit oder eine Altersrente für Frauen mit Abschlag beziehen. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen einen höheren Rentenanspruch haben.


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Deutsche Rentenversicherung Bund

17.02.2012