Reha-Qualitätssicherung
Zur ständigen Verbesserung der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation setzt die Deutsche Rentenversicherung Instrumente und Verfahren der Reha-Qualitätssicherung (QS) ein. Alle rentenversicherungseigenen sowie die von der Deutschen Rentenversicherung federführend belegten Rehabilitationseinrichtungen oder Rehabilitationsfachabteilungen (rund 950) nehmen an den Reha-QS-Aktivitäten der Rentenversicherung teil.
Gesetzliche Grundlage ist § 20 des Sozialgesetzbuches IX. Dort werden vergleichende Qualitätsanalysen als Grundlage für ein effektives Qualitätsmanagement gefordert.
Ziel der Reha-Qualitätssicherung der Rentenversicherung ist eine am Rehabilitanden bzw. Patienten orientierte Qualitätsverbesserung der medizinischen Rehabilitation. Zusätzlich sollen Leistungsreserven in den Rehabilitationseinrichtungen erschlossen werden.
Aktuell umfassen die QS-Aktivitäten der Deutschen Rentenversicherung im Bereich der medizinischen Rehabilitation die folgenden Elemente:
- Erhebungen zur Strukturqualität von Rehabilitationseinrichtungen
- Befragungen von Rehabilitanden bzw. Patienten zur Zufriedenheit mit der Reha-Maßnahme und Beurteilung des Reha-Erfolges
- Bewertungen des individuellen Rehabilitationsprozesses durch erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rehabilitationseinrichtungen
- Dokumentation des therapeutischen Leistungsspektrums der Reha-Einrichtungen
- Vorgaben für die Ausgestaltung der Rehabilitation in Form von Rehabilitations-Leitlinien
Die Aktivitäten zur Qualitätssicherung beziehen sich auf die stationäre medizinische Rehabilitation bei Erwachsenen, die stationäre medizinische Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen, die ambulante Rehabilitation und die berufliche Rehabilitation bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Alle QS-Werkzeuge zur Datenerhebung werden von einer zentralen Stelle mit wissenschaftlicher Unterstützung entwickelt. Die Datenerhebungen werden von den jeweils zuständigen Rentenversicherungsträgern durchgeführt. Die eingegangenen Daten werden in einem dritten Schritt in einer zentralen Stelle einrichtungsbezogen ausgewertet.
Die Ergebnisse werden über die Rentenversicherungsträger an die Rehabilitationseinrichtungen zurückgemeldet. Damit wird das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement gefördert und für den Rentenversicherungsträger die Transparenz des Leistungsgeschehens erhöht.
Wenn Sie an weiteren Informationen zu den Reha-QS-Aktivitäten interessiert sind, die Erhebungsinstrumente einsehen und sich ein Bild über die Ergebnisse verschaffen möchten, so verweisen wir sie auf die fortfolgenden „Ausführlichen Informationen zur Reha-Qualitätssicherung“. Ferner finden Sie rechts unter „Verwandte Themen“ spezifische Informationen zu den einzelnen Reha-QS-Aktivitäten.
Ausführlichere Informationen zur Reha-Qualitätssicherung
Deutsche Rentenversicherung Bund
01.10.2010









