Unternehmensprofil / Selbstverwaltung
Informieren Sie sich über unser Unternehmensprofil. Wir stellen Ihnen unter anderem Informationen über das Direktorium, die Selbstverwaltung, Finanzen, die Bibliothek und die Gleichstellungsbeauftragte der Deutschen Rentenversicherung Bund zur Verfügung.
Das Unternehmen
Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist der größte Träger der deutschen Rentenversicherung mit Hauptsitz in Berlin und Standorten in Brandenburg, Gera, Stralsund und Würzburg.
Selbstverwaltung
Wir geben Ihnen hier einen Überblick über die Selbstverwaltung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Direktorium
Sie können sich hier über das Direktorium der Deutschen Rentenversicherung Bund informieren.
Organisationsreform
Sie erhalten Informationen zur Organisationsreform der Deutschen Rentenversicherung
Finanzen und Vermögen
Ein statistischer Einblick in die Finanzen und das Vermögen der Deutschen Rentenversicherung sowie der Deutschen Rentenversicherung Bund
Bibliothek
Die Bibliothek der Deutschen Rentenversicherung Bund wurde als Bücherei der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte gegründet und gilt heute als die größte Fachbibliothek auf dem Gebiet der Sozialversicherung im deutschen Sprachraum. Die Bibliothek steht externen Benutzerinnen und Benutzern als Präsenzbibliothek zur Verfügung. Gegen Entgelt können Kopien angefertigt werden.
Informationsfreiheitsgesetz
Das Informationsfreiheitsgesetz ist zum 01.01.2006 in Kraft getreten. Bürgern ist, von bestimmten Ausnahmen abgesehen, ein allgemeiner und voraussetzungsloser Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes zu gewähren. Hierzu gehören auch Informationen, die bei der Deutschen Rentenversicherung Bund vorliegen.
Korruptionsprävention
Korruption ist seit Jahrtausenden ein gesellschaftliches Phänomen und Problem. Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat sich, wie alle Behörden der Bundesverwaltung, Richtlinien zur Korruptionsprävention gegeben. Darin sind vorbeugende Maßnahmen festgelegt und ist geregelt, wie mit Verdachtsfällen umzugehen ist.
Gleichstellungsbeauftragte
Die Gleichstellungsbeauftragte ist vom Gesetzgeber beauftragt, die Umsetzung des Bundesgleichstellungsgesetzes in ihrer Dienststelle voranzubringen und zu überprüfen. Bei Entscheidungen der Verwaltung ist sie bereits in der Vorbereitung einzubeziehen. Das betrifft alle personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen ihrer Dienststelle.
Deutsche Rentenversicherung Bund
10.10.2011









